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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zuständigkeit
Für die regionale Vermarktung von Werbung und Sponsoring auf Radio Canal 3 (deutsche und französische Frequenz), ist die Radio Canal 3 AG zuständig. Vermittlungsaufträge an fremde Stationen unterliegen den gleichen Geschäftsbedingungen. 

Radio Canal3  wird unter anderem vom Werbevermarkter swiss radioworld AG vermarktet. Unter folgendem Link erfahren Sie mehr, wie die swiss radioworld AG mit den Daten die sie in Zusammenhang mit ihren Produktangeboten und Dienstleistungen sammeln umgehen und wie diese aufbewahrt und genutzt werden.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Sendeauftrags durch die Radio Canal 3 AG oder durch die Ausstrahlung der Werbesendung zustande. Eine schriftliche Bestätigung kann nicht durch eine mündliche oder telefonische Bestätigung ersetzt werden.

3. Werbesendungen
Der Auftraggeber bestätigt, dass er sämtliche zur Verwendung erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte, die auf den von ihm gelieferten Tonträgern ruhen, erworben hat. Zudem haftet er dafür, dass die Aufträge vollumfänglich dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) resp. der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) entsprechen. Im Übrigen betrachtet die Radio Canal 3 AG die in RTVG und RTVV festgehaltenen Punkte über die Werbung als integrierenden Bestandteil der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Die Werbetreibenden tragen die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihnen zur Verfügung gestellten Sendeunterlagen.

4. Termine
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Sendematerial spätestens 4 Werktage vor der ersten Ausstrahlung einzureichen. Sollte dieses jedoch am ersten Ausstrahlungstag nicht vorliegen, wird die vereinbarte Sendezeit der ganzen Kampagne in Rechnung gestellt. Für falsch beschriftete Sendeunterlagen kann keine Vergütung geltend gemacht werden.

5. Mindestlänge und Platzierung
Die Mindestlänge eines Radiospots bzw. Reminders beträgt 6 Sekunden. Die Platzierung der Werbespots erfolgt ausschliesslich durch die Radio Canal 3 AG.

6. Sendeunterlagen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Sendematerial rechtzeitig und vertragsgemäss vor Erstausstrahlung der Radio Canal 3 AG zuzustellen. Werden die Bestimmungen vom Auftraggeber nicht eingehalten, behält sich die Radio Canal 3 AG vor, den Sendeauftrag zurückzuweisen. Die Sendezeit wird dem Auftraggeber auch in Rechnung gestellt, wenn das Sendematerial nicht termingerecht eintrifft oder falsch gekennzeichnet wurde. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Zustellung von Sendeunterlagen und hat somit keinerlei Ersatzansprüche.

7. Datenträger
Die Werbespots werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie die Programme der belegten Stationen. Radio-Werbespots sind wie folgt anzuliefern: Audio-CD oder elektronische Daten per E-Mail (WAV, AIFF, MP2, MP3, Audio-MPEG). Bei Tonträgern, die den technischen Anforderungen der Sendestation  nicht entsprechen, behält sich die Radio Canal 3 AG vor, diese abzulehnen oder zurückzuschicken.

8. Konkurrenzwerbung
Der Konkurrenzausschluss innerhalb eines Werbeblocks wird von der Radio Canal 3 AG beachtet, kann aber nicht garantiert werden.

9. Annullationen/Verschiebung von Aufträgen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Aufträge spätestens 2 Wochen vor der ersten Ausstrahlung zu annullieren. Spätere Rücktritte oder Kürzungen verpflichten ihn zu einer Verschiebung des Auftrages innert 6 Monaten ab erstem nicht eingehaltenem Ausstrahlungsdatum oder zu einer 50%- Entschädigung der Auftragssumme. Annullationen sind schriftlich zu einzureichen.

10. Zurückweisung von Sendeaufträgen
Die Radio Canal 3 AG behält sich das Recht vor, Werbung aus rechtlichen und sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Begründung schriftlich anzufordern. In diesen Fällen erhält der Auftraggeber höchstens das Recht auf Rückzahlung der Sendezeit.

11. Produktionskosten
Sämtliche Gestaltungs- wie auch Herstellungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

12. Preisänderungen
Preisänderungen sind jederzeit möglich. Bei vereinbarten und bestätigten Sendeaufträgen sind die Preisänderungen nur wirksam, wenn diese von Radio Canal 3 AG mindestens 30 Tage vor der Erstausstrahlung angekündigt werden. Bei Preiserhöhungen steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Bekanntgabe geltend gemacht werden.

13. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, 8 Tage vor der ersten Ausstrahlung die von Radio Canal 3 AG ausgestellte Rechnung zu begleichen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist Radio Canal 3 AG berechtigt, die Werbesendung ohne vorhergehende Mahnung vom Programm abzusetzen. Für den der Radio Canal 3 AG entstehenden Schaden haftet der Auftraggeber. Rabattrückvergütungen und –nachbelastungen erfolgen nach Ablauf der Abschlussperiode automatisch.

14. Aufbewahrung von Tonträgern
Die Radio Canal 3 AG bewahrt die sendefertigen Tonträger bis maximal 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung auf. Tonträger, die nicht Eigentum der Radio Canal 3 AG sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Biel. Für alle vertraglichen Abmachungen gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.